Viele wissen es nicht: Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Anspruch auf monatlich 125 € Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI. Dieses Budget verfällt, wenn es nicht genutzt wird – wir helfen Ihnen, es sinnvoll einzusetzen.

Tipp: Nicht genutztes Budget kann rückwirkend geltend gemacht werden (bis zu 6 Monate)! Wir beraten Sie gerne.